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   LG Frankfurt/Main, 14.04.2015 - 5/24 KLs 3/14, 5/24 KLs 7810 Js 231098/09 (3/14)   

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LG Frankfurt/Main, 14.04.2015 - 5/24 KLs 3/14, 5/24 KLs 7810 Js 231098/09 (3/14) (https://dejure.org/2015,15277)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.04.2015 - 5/24 KLs 3/14, 5/24 KLs 7810 Js 231098/09 (3/14) (https://dejure.org/2015,15277)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. April 2015 - 5/24 KLs 3/14, 5/24 KLs 7810 Js 231098/09 (3/14) (https://dejure.org/2015,15277)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08

    Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.04.2015 - 24 KLs 3/14
    Dabei hat die Kammer die Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs berücksichtigt, der zur Frage der mangelhaften Dokumentation einer Änderung der Geschäftsverteilung ausgeführt hat, dass von einem Angeklagten im Rahmen der ihm obliegenden Vortragslast gemäß § 222b Abs. 1 S. 2 StPO nicht verlangt werden kann, über die eingeholten Mitteilungen der Justizverwaltung hinaus selbst Ermittlungen anzustellen; ihm ist vielmehr - jedenfalls auf sein Verlangen - die insoweit erforderliche Tatsachenkenntnis zu verschaffen (Urteil vom 9.4.2009 - Az: 3 StR 376/08 - juris Rz. 24, 26) .

    Die Problematik der Übertragung bereits anhängiger Verfahren auf einen anderen Spruchkörper wurde von der höchstrichterlichen und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - ausschließlich im Zusammenhang mit unterjährigen Geschäftsverteilungsänderungen durch Entscheidungen des Präsidiums gemäß § 21e Abs. 3 GVG erörtert (BGH Urteil vom 9.4.2009 - Az: 3 StR 376/08 - juris; Beschluss vom 10.7.2013 - 2 StR 116/13 - juris; Beschluss vom 7.1.2014 - 5 StR 613/13 - BVerfG (K) Beschluss vom 16.2.2005 - 2 BvR 581/03 - juris (= NJW 2005, 2689ff. ).

  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.04.2015 - 24 KLs 3/14
    Die Problematik der Übertragung bereits anhängiger Verfahren auf einen anderen Spruchkörper wurde von der höchstrichterlichen und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - ausschließlich im Zusammenhang mit unterjährigen Geschäftsverteilungsänderungen durch Entscheidungen des Präsidiums gemäß § 21e Abs. 3 GVG erörtert (BGH Urteil vom 9.4.2009 - Az: 3 StR 376/08 - juris; Beschluss vom 10.7.2013 - 2 StR 116/13 - juris; Beschluss vom 7.1.2014 - 5 StR 613/13 - BVerfG (K) Beschluss vom 16.2.2005 - 2 BvR 581/03 - juris (= NJW 2005, 2689ff. ).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 183/06

    Übertragung eines anhängigen Verfahrens auf einen anderen Senat des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.04.2015 - 24 KLs 3/14
    Keinesfalls möglich ist die Übertragung einzelner bestimmter Verfahren nach freiem Ermessen (BGH Urteil vom 16.10.2008 - IX ZR 183/06 - juris Rz. 10 m. w. N.; BVerwG Urteil vom 29.6.1984 - 6 C 35/83 - juris Rz. 10) , denn die verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Übertragung bereits anhängiger Verfahren sind sowohl bei der unterjährigen als auch bei der jährlichen Geschäftsverteilung identisch (Sowada aaO S. 24; Gubitz/Bock aaO) .
  • BGH, 04.02.2015 - 2 StR 76/14

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung (Voraussetzungen: Recht auf den

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.04.2015 - 24 KLs 3/14
    Unbegründet ist der Besetzungseinwand im Hinblick auf die Heranziehung des Ergänzungsschöffen X Die Verhinderungsanzeige des zunächst berufenen Ergänzungsschöffen Y wurde durch die Vorlage seiner Urlaubsbuchung konkret belegt und ist in den Akten dokumentiert worden; mithin beruht die Entpflichtung hier gerade nicht - wie vom 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 4.2.2015 (Az. 2 StR 76/14 - juris) beanstandet - auf der bloßen Angabe einer Verhinderung ohne substantielle Begründung und Beleg.
  • BGH, 07.01.2014 - 5 StR 613/13

    Anforderungen an die Begründung für eine Geschäftsverteilungsänderung im

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.04.2015 - 24 KLs 3/14
    Die Problematik der Übertragung bereits anhängiger Verfahren auf einen anderen Spruchkörper wurde von der höchstrichterlichen und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - ausschließlich im Zusammenhang mit unterjährigen Geschäftsverteilungsänderungen durch Entscheidungen des Präsidiums gemäß § 21e Abs. 3 GVG erörtert (BGH Urteil vom 9.4.2009 - Az: 3 StR 376/08 - juris; Beschluss vom 10.7.2013 - 2 StR 116/13 - juris; Beschluss vom 7.1.2014 - 5 StR 613/13 - BVerfG (K) Beschluss vom 16.2.2005 - 2 BvR 581/03 - juris (= NJW 2005, 2689ff. ).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 116/13

    Recht auf den gesetzlichen Richter (nachträgliche Änderung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.04.2015 - 24 KLs 3/14
    Die Problematik der Übertragung bereits anhängiger Verfahren auf einen anderen Spruchkörper wurde von der höchstrichterlichen und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - ausschließlich im Zusammenhang mit unterjährigen Geschäftsverteilungsänderungen durch Entscheidungen des Präsidiums gemäß § 21e Abs. 3 GVG erörtert (BGH Urteil vom 9.4.2009 - Az: 3 StR 376/08 - juris; Beschluss vom 10.7.2013 - 2 StR 116/13 - juris; Beschluss vom 7.1.2014 - 5 StR 613/13 - BVerfG (K) Beschluss vom 16.2.2005 - 2 BvR 581/03 - juris (= NJW 2005, 2689ff. ).
  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 19.88

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.04.2015 - 24 KLs 3/14
    Ferner sind die für die Entscheidung relevanten Gründe detailliert zu dokumentierten (Kissel/Mayer aaO; Sowada HRRS 2015, 16, 25; BVerwG NJW 1991, 1370, 1371; BVerwG Beschluss vom 21.12.2011 - 4 BN 13/11 - juris Rz. 16 ).
  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 13.11

    Richterablehnung wegen Befangenheit; Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.04.2015 - 24 KLs 3/14
    Ferner sind die für die Entscheidung relevanten Gründe detailliert zu dokumentierten (Kissel/Mayer aaO; Sowada HRRS 2015, 16, 25; BVerwG NJW 1991, 1370, 1371; BVerwG Beschluss vom 21.12.2011 - 4 BN 13/11 - juris Rz. 16 ).
  • BVerwG, 29.06.1984 - 6 C 35.83
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.04.2015 - 24 KLs 3/14
    Keinesfalls möglich ist die Übertragung einzelner bestimmter Verfahren nach freiem Ermessen (BGH Urteil vom 16.10.2008 - IX ZR 183/06 - juris Rz. 10 m. w. N.; BVerwG Urteil vom 29.6.1984 - 6 C 35/83 - juris Rz. 10) , denn die verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Übertragung bereits anhängiger Verfahren sind sowohl bei der unterjährigen als auch bei der jährlichen Geschäftsverteilung identisch (Sowada aaO S. 24; Gubitz/Bock aaO) .
  • LSG Hessen, 25.10.2019 - L 9 U 109/17

    Für die Höhe des Verletztengeldes ist das erzielte Arbeitsentgelt maßgeblich

    Die Entgegennahme von Schwarzgeld durch den Kläger sei auch durch die Aussagen der Zeugen G. und F. in dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren 5/24 KLs-7810 Js 231098/09 (3/14) nicht bewiesen worden.
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